Und zwar war mein Vater heute mit seinem VW beim Tüv und hat eine Hauptuntersuchung durchführen lassen. Bei der Prüfung der Bremsanlage ist nun das Getriebe massiv beschädigt worden, da der Wagen über kein 3. Differenzial im getriebe verfügt hat. Nun ist die Vorgelegewelle durchgebrochen. Der Prüfer weigert sich jedoch die Kosten zu übernehmen, da er ihm nicht gesagt hat, dass es sich um Fahrzeug mit nachgerüstetem Allrad handelt.
Der Schaden beträgt um die 8500€ laut Kostenvoranschlag der Werkstatt. Wer ist nun im recht?