Es geht um zwei Partner: beide eine Bedarfsgemeinschaft, keine Kinder. Frau ist Bürgergeld Zuwenig, möchte Teilzeit arbeiten als Betreuungskraft. Nun Frage: Was verdient eine Betreuungskraft euren eigenen Erfahrungen nach in Teilzeit? Und wird dann Bürgergeld komplett gestrichen oder muss Frau davon nur die Fixkosten wie Miete usw zahlen und bekommt Mann dann dennoch immer noch seine 506 Euro vom Amt? Bitte um Aufklärung, weil man findet nix drüber im Netz. Mal angenommen Frau verdient netto 1400 Euro. Wird dann schon noch aufgestockt oder muss sie davon die ganze Bedarfsgemeinschaft bezahlen? Weil dann bleibt ja wieder nix übrig, genau wie vorher als beide vom Bürgergeld lebten? Bitte eigene Erfahrungen und keine Spekulationen. Danke.