Ich habe heute gesehen, dass ein Mann auf einem Behindertenparkplatz geparkt hat. (Ohne Ausweis)

ein anderer Mann hat dann während der Abwesenheit ein Foto von dem Auto gemacht. Jedoch nur von hinten, also sodass man nicht erkennt, ob vorne ein Behindertenausweis liegt.

der Mann meinte dann er würde das Foto an das Ordnungsamt senden.
nun würde mich interessieren, ob ein Foto des Fahrzeugs von hinten sowie dem Parkplatzschild reicht um das zu belegen? Obwohl nicht erkennbar ist, ob vorne ein Behindertenausweis drin liegt oder nicht.