Hallo,

ich wurde gekündigt,1 Tag vor meinem Urlaub. An diesem Tag hat mein Arbeitgeber versucht mich auszutricksen, indem er meinte ich soll das unterschreiben es sei nur die „Bestätigung vom erhalt der Kündigung“, obwohl alles ein Dokument war und es nirgendwo gekennzeichnet war das es um den erhalt geht. Ohne Unterschrift wollte er es mir nicht geben & meinte dann schicke es dann per einschreiben per post.
Dann war ich wie gesagt im Urlaub(Ausland) und hatte versucht einen Anwalt zu finden, was schwer war den es war Urlaubszeit und ich hatte Zeitdruck wegen den kündigungsschutzklagefrist.

Letztendlich hatte ich dann noch einen gefunden. Ich bin dann nach dem urlaub zum Termin und hatten alles besprochen. Er meinte da es keine 2 Abmahnungen gab ist die Kündigung nicht rechtsmäßig und man würde erfolg beim Gericht haben.

Ich hatte aber dann noch angesprochen gehabt das ich unbedingt möchte das er meine Lohnabrechnungen genauer anschaut, da ich bemerkt hatte das da etwas nicht stimmt und ich wahrscheinlich all die Jahre nicht richtig ausgezahlt wurde.
Aber der Anwalt schaut es sich einfach nicht genau an und allgemein habe ich das Gefühl das er sich um mein fall nicht kümmern möchte.

email an meinen Anwalt:

Ich gehe davon aus, dass es bei der Lohnabrechnung zu Verstößen gekommen ist.Darauf möchte ich den Fokus legen und dies vor Gericht beweisen.

Die Versicherung deckt die Prüfung der Lohnabrechnungen für einen Zeitraum von einem Jahr ab.Gerne möchte ich mit Ihnen die Frage der Ansprüche für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr besprechen.


Diese sind: 

„Seit 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn,was die Berechnung von Löhnen beeinflusst hat,insbesondere für Arbeitnehmer,deren Lohn teilweise von variablen Faktoren wie Prämien abhängig ist.In meinem Fall,bei dem der Lohn vorher durch eine feste Bruttovergütung plus einer leistungsabhängigen Prämie berechnet wurde,musste der Arbeitgeber mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns das Gehalt neu berechnen,um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

So müsste sich die Berechnung des Gehalts seit 2015 ändern:

1. Mindestlohn pro Stunde:
Ihr Arbeitgeber ist seit 2015 verpflichtet,Ihnen mindestens den gesetzlichen Mindestlohn pro Stunde zu zahlen.Diese Mindestlohnsätze werden regelmäßig angepasst und müssen von Ihrem Arbeitgeber beachtet werden.

- Fester Gehaltsanteil:
Die feste Bruttovergütung,die Sie erhalten,muss so berechnet werden,dass sie mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn für die gearbeiteten Stunden entspricht.Falls die feste Summe geringer ist,muss der Arbeitgeber den Lohn entsprechend anpassen.

- Prämien:
Prämien,die auf der Leistung basieren (z. B. gesammelte Kilogramm),können zusätzlich zum Mindestlohn gezahlt werden, aber nicht anstelle dessen.Das bedeutet, dass Ihnen zunächst der gesetzliche Mindestlohn für alle gearbeiteten Stunden gezahlt werden muss,bevor Prämien für Ihre Leistungen hinzukommen.

2. Anpassung der Lohnberechnung:
Der Arbeitgeber muss Ihr Gehalt basierend auf den tatsächlich geleisteten Stunden berechnen.Z.b:

- Wenn Sie 40 Stunden pro Woche arbeiten,muss Ihnen der gesetzliche Mindestlohn für all diese Stunden gezahlt werden.Angenommen,der Mindestlohn beträgt im Jahr 2024 beispielsweise 12,41€/h, dann müssten Sie wöchentlich mindestens 496,40 Euro brutto (12,41€ × 40 Stunden) erhalten,unabhängig von etwaigen Prämien.

- Die leistungsabhängige Prämie (z.b für gesammelte Kilogramm)wird zusätzlich zu diesem Mindestlohn gezahlt.

3.Dokumentation und Berechnung:
Ihr Arbeitgeber muss die gearbeiteten Stunden dokumentieren,um die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nachzuweisen. Wenn dies zuvor nicht geschehen ist,ist der Arbeitgeber seit 2015 dazu verpflichtet,die Arbeitszeiten zu erfassen. Dies ist notwendig,um sicherzustellen,dass der gezahlte Lohn dem gesetzlichen Mindestlohn entspricht.
Bsp:Angenommen,Sie arbeiten 160 Stunden im Monat und der Mindestlohn beträgt 12,41€/h. Das bedeutet,dass Ihr festes Gehalt mindestens 1.985,60€ brutto im Monat betragen muss. Die Prämien,die auf Ihrer Leistung basieren,müssen zusätzlich zu diesem Betrag gezahlt werden.

Fazit:
Das feste Gehalt muss mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn entsprechen,basierend auf den geleisteten Arbeitsstunden.

Prämien können zusätzlich gezahlt werden,dürfen aber nicht den Mindestlohn ersetzen.

Wenn dies nicht umgesetzt wurde, verletzt der Arbeitgeber das Mindestlohngesetz,und Sie sollten gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen,um Ihre weiteren Schritte zu klären.“

Als der Arbeitgeber davon mitbekommen hat das ich klage eingereicht habe, hat er meinem Anwalt geschrieben er nimmt die Kündigung zurück. „Somit ist das Ziel erreicht, Sie können weiter arbeiten“

Obwohl ich da nicht mehr arbeiten möchte, wahrscheinlich um mein Geld betrogen werde.
Das Gericht ist in einer Woche, was soll ich tun?
Kann ich bei einem anderem Anwalt trotzdem noch Vorgericht gehen wegen dem Lohn? Oder irgendwann anders? Stimmt meine Vermutung?