Hallo,
bei den Sozialen Medien kann sich jeder einen beliebigen Namen geben.
Kann sich dann jemand auch als "Prof. Dr" ausgeben, obwohl er diese akademischen Titel im realen Leben nicht hat?
Gibt's hier juristische Experten, die dazu eine Rechtsprechung kennen?
Viele Grüße, Reinhard
ps: ich bin nicht der "Prof. Dr.", ich habe Hochstapelei nicht nötig.