Antwort
Mit einer Dyskalkulie hat er Anspruch auf einen Nachteilsausgleich an der FOS. Schicken Sie der Klassenleitung/ Schulleitung einen ausgefüllten Antrag (1 Seite, gibt es im Sekretariat der FOS) mit Nachweisen. Dann muss das Fach Mathe bei ihm anders bewertet werden.