Gesetzeslage bei unbefugte Betreten?

So unser Grundstück ist 1,80 hoch eingezäunt mit Sichtschutzzäunen. Der niedrigste Zaun ist über 1,70 also knapp unter 1,80.

Zu einem Nachbar aber hin endet das Carport (Komplett mit Holz vermantelt) dahinter ist nur ein normaler Zaun aber dahinter (direkt dran) eine über 2 meter Hecke. Um da durch zu kommen muss man also Gewalt an fremden Eigentum Anwenden oder ein verdammt guter Hochspringer sein denn diese Hecke ist so dicht das ich meinen arm nicht durch stecken kann.

Normal erfüllt unser Grundstück damit die Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Sicherung. Denn es heißt doch den Hund so sicher das man ohne Einwirken von außen nicht rein kommt?

Die einzige Tür ist immer Abgeschlossen aber ein Schild haben wir nicht angebracht.

Man muss um unser hinteres Grundstück zu betreten also ein geschickter Kletterer sein, eine Machete haben und klettern können oder ein Schloss aufbrechen. Allerdings kann man, so groß wie ein Chi, unter der Hecke und Zaun durch schlüpfen.

Wir bekommen bald neue Nachbarn, die fiesen sind weg gezogen^^ Naja und die werden sich mit der Seite wo eben die Hecke ist bestimmt anfreunden. Was okay ist. Aber was wenn die zu Neugierige Kinder haben die nur dummes Zeug im Kopf haben?

PS: ich mag Kinder aber die sind manchmal einfach so

Unser Hund hat nie gebissen und zeigt auch keine Tendenzen dahin aber nehmen wir mal an ein Kind schafft es über den Zaun während ich gerade kurz im Haus bin und unser Hund verbellt/Stellt den, nicht beißen.

Haben wir uns dann gut genug abgesichert? denn um dahin zu kommen muss man schon einbrechen.

Weil einerseits heißt es, ja Einbrecher haben auch rechte, anderseits habe ich auch schon andere Urteile gefunden.

Bin verwirrt habe gerade ständig andere urteile gelesen :(

Ich wüsste nicht was man noch verbessern könnte?

Schild soll ja auch angeblich nichts bringen, habe ich aber auch wieder anders gelesen?

Verwirrt o.O

Ich mein Ansprüche an die Versicherung okay aber könnte man mich dann immer Noch zivil Anzeigen etc?

Oder verfallen die Ansprüche der Versicherung auch wenn alles derart gesichert ist? denn ich habe schon gehört das Versicherungen in Bestimmten Fällen sagen "Selber Schuld"

Hm.

Hund, Recht
Beschwerde bei der Tierärztekammer....

Ich hatte ja Beschwerde eingereicht weil eine Tierärztin mich lapidar ab wiegelte und es zu keiner Behandlung kam. Unser Hund wurde daraufhin von einem anderen Ta behandelt der mich bei der Schilderung der Symptome kaum aussprechen ließ "Kommen sie sofort in die Praxis...."

Dabei beschrieb ich diesem Tierarzt es genauso wie der anderen zuvor. Er erkannte den Ernst der Lage sofort! Zittrig, Apathisch, Starker Wasserverlust kein trinken. Meine ersten Worte waren immer "Unserem Hund geht es sehr schlecht, sie braucht Hilfe...." Daraufhin Schilderung der Symptome und das es von den Schmerztabletten kommt.

Heute kam die Stellungnahme der Tierärztin. Angeblich habe ich nach keinem Termin gefragt, man wolle dem anderen Ta nicht rein pfuschen, (Mein eigentlicher Ta fiel wegen Krankheit aus) ich hätte nach einer weiteren Schmerztherapie gefragt und nicht detailliert genug den ernst der Lage beschrieben.

Schwachsinn natürlich. Was soll ich auch mit einer weiteren Schmerztherapie wenn der Hund gerade sich tot k... an den Haaren herbei gezogen allein das schon.

Immerhin hat der andere TA sofort reagiert und dem habe ich nichts anders erzählt. Naja. Sie bekam insgesamt 3 Infusionen a 500ml. 100ml eines speziellen Antibiotikums und noch diverse andere spritzen.

Nach der ersten Infusion lief schier das Blut aus ihrem After als sie auf stand. Ernster geht es nicht. Auch der TA bestätigte noch mal wie ernst es wird wenn ein Tier so viel Wasser verliert und gleichzeitig keines bei sich behalten kann oder erst gar nicht trinkt. Auch so hatte ich es dem Ta zuvor beschrieben!

Nun wurde ich zu einer weiteren Stellungnahme gebeten oder ignorieren dann wird es zu den Akten gelegt. Allerdings bin ich erbost was diese "Tierärztin" da von mir behauptet.

Ich Zitiere "Natürlich bedauern wir , dass dem Hund erst mit Verzögerung geholfen werden konnte, und hoffen, dass in ähnlichen Fällen die Besitzer den Zustand deutlicher schildern und /oder direkt nach einem Termin fragen"

Schöner kann man nicht durch die Blume beleidigen!

Eine Stellungnahme kommt also Gewiss noch an die Kammer.

Aber was bringt das alles? Die wird weiter auf ihrem Standpunkt beharren. Es ist nicht das erste mal das die dumm auffallen und wäre ich nicht so in Not mit dem Hund gewesen hätte ich da NIE angerufen.

Bei meiner Schwester damals konnten sie den Echten Vogel nicht vom Pappfreund im Käfig unterscheiden und haben gefragt was der denn hätte der ist ja so still? o.O

Nur eine Geschichte die diese Praxis schon gebracht hat.

Wäre ich eine Ahnungslose Halterin und hätte allein auf das am Telefon vertraut wäre unser Hund jetzt tot! Ich sollte warten bis es dem Hund noch schlechter geht.

Was passiert bei Beschwerden an die Kammer überhaupt genau? Das hat mir bisher keiner genau erklärt.

Tiere, Hund, Recht, Tierarzt
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