So ist z.B. in der Schweiz Steuerhinterziehung ausländischer Steuern nicht strafbar, mithin findet also auch keine Auslieferung statt. Dagegen reagieren auch die Schweizer gereizt, wenn man in der Schweiz Steuern hinterzieht. Brasilien liefert z.B. niemanden aus, der in Brasilien ein Kind hat.
Auslieferungsabkommen sind prinzipiell bilateraler Natur. Jedoch ist ein Auslieferungsabkommen nicht Vorraussetzung dafür, dass jemand ausgeliefert wird, ebenso ist ein fehlendes Auslieferungsabkommen keine Garantie dafür, dass man nicht ausgeliefert wird.
Das richtige Schlagwort zur Suche im Internet ist wohl RiVASt, d.h. Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten. Sucht man mit
RiVaST Bundesjustizministerium