Antwort
Hallo,
nein, das darf er bei 1-2 Minuten nicht. Auch der Lehrer wird mal 1-2 Minuten zu spät im Unterricht erscheinen. Wenn es häufig vorkommt, dass ein Schüler z.B. 10 Minuten und später in den Unterricht zu spät kommt, kann er / sie sich eine "erzieherische Maßnahme" überlegen ( z.B. Brief an die Eltern, Schüler soll sich beim Schulleiter melden, Ausschluss vom Unterricht für die betreffende Stunde usw.).
MfG, C. Böning