Hier werden wieder einmal versch. Daten / Konstellationen "durcheinander gewirbelt", hinsichtlich Vertragspartei, Nutzer, Abwicklung, etc.
Ich vermute mal:
Vertragsparteien sind Drillisch und Du (?)
Grund ist, dass Deine Schwester keinen Vertrag bekäme, evtl. wg. Bonität (?)
Vertragsdaten- und Abwicklungen werden rein online erledigt, über ein Kundenportal mit Zugangsnamen und Password (?)
Die Rechnung ergeht ebenfalls (nur) online, bzw. ein Postausdruck wäre möglich, gegen Aufpreis, wurde aber nicht gewählt (?)
Nun zu den Folgen, wenn die o.a. Annahmen so zutreffen:
Vorweg nehmen möchte ich Deine Frage, warum "die" nicht einfach die Restforderung abgebucht haben.
Du hast selbst geschrieben, dass Drillisch 2x vergeblich abgebucht hat, d.h., die jeweiligen Lastschriften wurden -vermutlich mangels Deckung- zurück gegeben. In den meisten Fällen sperren die Provider dann den Lastschrift-Einzug, mindestens bis zur Klärung und ggf. vollst. Zahlung der Rückstände.
Bei ~ 75,--€ Rückstand oder den jeweils geschlossenen Verträgen und deren AGB bei Rückständen auch geringerer Höhe kann der Provider den Vertrag kündigen und für die Rest-(mindest-)laufzeit den ausfallenden Grundbeitrag als Schadenersatz geltend machen. Dies dürften die von Dir erwähnten 85,00€ sein.
Infolge der Lastschrift-Sperre hat man diese nicht mehr eingezogen, sondern, so vermute ich, es wurden entsprechende Mitteilungen in das Kundenportal eingetragen. Eventuell ergingen an die dort auch hinterlegte Email-Adresse Hinweise, dass Mitteilungen im Posteingang des Kundenportals zu finden sind.
Hat sich seit Anmeldung die hinterlegte Email-Adresse geändert, wurde im Kundenportal aber nicht ebenfalls korrigiert, können solche Hinweise natürlich nicht angekommen sein.
Dein Fehler war:
Offensichtlich hast Du den Kundenzugang zur Abwicklung aller Vertragsangelegenheiten Deiner Schwester überlassen, anstatt Dir selbst den Zugang zu sichern und gelegentlich zu kontrollieren.
Drillisch kann nun aber gegen Dich als Vertragspartei in Regreß gehen, da man dort ja "nichts dafür kann", wenn Du einen Vertrag abschließt und dann die Handy-Karte und den Zugang Deiner Schwester überlässt. Dass Du also auch von etwaigen Mahnungen keine Kenntnis erlangt hast, könnte evtl. von Drillisch nicht zu vertreten sein und es darf gefragt werden, ob Deine Schwester tats. alle Informationen an Dich weitergeleitet hat oder sich evtl. um NICHTS gekümmert hat. Die Sorgfaltspflicht hättest Du übernehmen müssen.
Nun also die Fragen :
1.) Trifft o.a. Sachverhalt zu ?
2.) Hat Drillisch und später Creditreform tatsächlich NICHTS geschickt ?
3.) Wie hoch sind die Mahnkosten, die Drillisch vor der Abgabe an Creditreform erhob ?
4.) Wie hoch sind hierzu die Spesen für Rücklastschrift-Kosten ? (Häufig verlangt Drillisch über seine Onlinemarken für jede Rücklastschrift je 1x RL-Kosten der Bank á 6,--€ und 1x eigene Spesen á 6,---€ also ges. 12,00€ für jede Rücklastschrift, was hiernach 24,00€ wären. (Damit lägen wir schon mal bei 85,00+24,00 = 109,00€)
5.) Wie hoch ist die Kostenrechnung des Inkassounternehmens Creditreform ?
Mein Rat: Wende Dich UNVERZÜGLICH, direkt an Drillisch und bitte um Kopien aller Mitteilungen, checke zuvor den Portal-Inhalt bei WinSim.
Prüfe die Kosten von Creditreform. Häufig sind Inkassokosten unangemessen hoch, gemessen an der Hauptforderung und können erfolgreich herunter gehandelt oder angefochten werden. Die Inkassi´s versuchens halt immer.
Ferner weise Drillisch darauf hin, dass eine "pauschale " Erhebung von Rücklastschriftgebühren nicht grds. zulässig ist, selbst dann, wenn es in den AGB steht. Die Kosten der Bank müssen tats. entstanden sein und sind ggf. nachzuweisen.
Prüfe bei Deiner Verhandlung mit Drillisch, ob es eine Option ist, dass Du die SIM Karte übernimmst und um Wiedereinsetzung bittest, evtl. ist das für beide Seiten günstiger. Wenn Du dann die Karte weiter Deiner Schwester überlässt, lasse entweder den Vertrag umschreiben oder übernimm die Zugangskontrolle zum Kundenportal. Du musst dann eben das Telefonverhalten Deiner Schwester kontrollieren und den Betrag von Deinem Konto abbuchen lassen.
Ansonsten biete Drillisch an, dass Du -ohne die Creditreform-Kosten- einen Anteil übernimmst und kurzfristig zahlst. Häufig erlässt Creditreform mind. einen großen Teil der Mahnkosten ggü. deren Auftraggeber, da sie ja immer wieder von dort gewinnträchtige Aufträge bekommen, sodass auch Dein Mahnanteil gestrichen oder mind. gekürzt wird. Klappt dies nicht, bleibt nur die genaue Prüfung des Mahnvorganges mit allen Mahnkosten und ggf. weitere Bearbeitung durch den Anwalt Deines Vertrauens.
Ergänzend muss ich darauf hinweisen, dass es schon seit Jahren nicht mehr erforderlich ist, fällige Beiträge anzumahnen, schon gar nicht mehrfach. Die Fällig-Stellung ergibt sich aus den (Online-?) Rechnungen und Mahnungen sind eine reine "Dienstleistung" des Dienstleistungs-Erbringers, weil der einen versehentlichen Rückstand nicht gleich mit der juristischen Keule eintreiben und den Kunden dadurch verlieren will, andererseits bei Bonitätsausstand aber schnell in das Inkasso- oder direkt gerichtl. Mahnverfahren einsteigen kann.
Sollte Einiges des o.g. nicht zutreffen, musst Du ggf. noch mal nacherläutern.
"Isch habe färtig" ;)