Vor fast 25 Jahren haben mir meine Eltern ein Grundstück geschenkt, in dem Zuge habe ich beim Notar auf das Erbe am Wohnhaus verzichtet. Meine Geschwister haben mit unterschrieben, nur ein Bruder war noch nicht volljährig, für den haben meine Eltern unterschrieben. Nun ist ein Elternteil verstorben und der Erbfall tritt ein. Der Notar meinte, dass der damalige Verzicht nichtig sei, weil für den minderjährigen Bruder einfach entschieden wurde. Bei der Grundbuchumschreibung stehe ich mit den Geschwistern als Nacherbe eingetragen. Ich möchte den vorweg bekommenen Erbteil der Schenkung natürlich abrechnen. Wird dann der Wert des Grundstücks zum Zeitpunkt der Schenkung gesehen oder der jetzige Zeitwert, der nun natürlich sehr viel höher liegt?