Eingetretene Wohnungseingangstür durch Unbekannt - Mieter im Urlaub, das Haus ist eigentlich in der Nacht auch nicht frei zugänglich da die Haustüre abgeschlossen ist (sein sollte).

Wer muss nun eigentlich für den entstandenen Schaden aufkommen - Mieter oder der Vermieter?

Danke