Mietwohnung Tür eingetreten, wer kommt für Schaden auf?
Eingetretene Wohnungseingangstür durch Unbekannt - Mieter im Urlaub, das Haus ist eigentlich in der Nacht auch nicht frei zugänglich da die Haustüre abgeschlossen ist (sein sollte).
Wer muss nun eigentlich für den entstandenen Schaden aufkommen - Mieter oder der Vermieter?
Danke
Miete,
wohnen,
Mietwohnung,
Recht,
Mietrecht