Auch auf die Art der Bestattung hat der Lebenspartner oft keinen Einfluss, denn im Bestattungsrecht vieler Bundesländer wird der nichteheliche Partner nicht als naher Angehöriger eingestuft. Das kann man umgehen, indem die Lebenspartner per Vollmacht verfügen, dass der andere das Recht auf Totenfürsorge hat.
Das klingt echt hart was kann man machen das man auch Rechte als Lebenspartner hat.