Boah das ging ja schnell...Danke schon mal... Wir haben im oberen Geschoss eine Familie mit 2 großen Hunden, die schon mal auf den Rasen davor pullern. Allerdings sind die Fenster raummässig rechtwinklig angeordnet, 1 auf der Seitenwand und 1 auf der Stirnwand vom Raum. Das eine Fenster (Lichtschacht) an der Stirnwand ist aussen mit einer Holzterasse (natürlich mit genug Abstand) abgedeckt, also nicht zugänglich... Der Geruch kommt aber unabhängig der Lage aus beiden Lichtschächten. Wir haben gedacht wir könnten mal das eine oder ander zur Not öffnen, aber der Geruch kam aus beiden. Eine Kneipe gibt es nicht bei uns, wir wohnen in einer Sackgasse. Das mit dem Urin hatten wir auch schon gedacht allerdings dürfte es bei dem überdachten Fenster dann nicht sein, was es leider aber auch ist. Wie gesagt, das verwunderliche ist, das der Geruch nicht permanent sondern sporadisch auftritt. DR
Sorry hab die Frage zu schnell abgeschickt, hier die Details:
Eine Bekannte hat mir von diesem Zustand erzählt, ich konnte es erst gar nicht glauben das es sowas gibt... Der Chef hat normalerweise eine 5 Tage Woche von Dienstag bis Samstag. Aus warscheinlich finanziellen Gründen hat er diese auf Montag bis Samstag geändert und die Mitarbeiter dazu aufgefordert 1 festen Tag in der Woche frei zunehmen. Soweit so gut, klingt alles noch rechtens. Allerdings hat er seit der Änderung von Montags - Samstag gleichzeitig gefordert das Feiertage die in der Woche anfallen, wieder rausgeholt werden müssen da die Mitarbeiter ja sonst 2 Tage frei hätten und der Chef dadurch Umsatzverluste. Gibt es irgendwo eine gesetzliche Definition die a.) besagt das Feiertage nicht vor oder rausgeholt werden müssen, und b.) die enthält, das die alle Arbeitsstunden innerhalb der Woche incl Feiertag. als Arbeitszeit gelten und somit die mehrgeleisteten Stunden auch als Mehrarbeit gelten und z.B. entweder bezahlt oder abgefeiert werden müssen bzw.können? Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe...