Daher die gute Nachricht vorweg: Es ist grds. legal, Inhalte bei YouTube für den eigenen Gebrauch herunterzuladen.

Rechtlich handelt es sich dann um eine sog. private Kopie, die grds. zulässig ist. Hier ist wichtig, dass es keinen Kopierschutz oder Ähnliches gibt, der gehackt werden müsste, um den Song oder das Video downzuloaden. Wichtig ist aber, dass es auch wirklich beim privaten Eigengebrauch bleibt. Dass man das heruntergeladene Material nicht kommerziell nutzen und etwa gegen Geld verkaufen darf, liegt schließlich auf der Hand.

Der User kann sich auch grds. darauf verlassen, dass der auf YouTube angebotenen Content urheberrechtlich unbedenklich ist. Schließlich muss YouTube selbst als Anbieter darauf achten, dass keine Urheberrechte verletzt werden und ggf. einschreiten. Der einzelne User kann schließlich auch gar nicht wissen, ob Rechte Dritter verletzt werden. Zudem müssen auch diejenigen, die ihre Inhalte hochladen, gerade damit rechnen, dass diese zu privaten Zwecken auch heruntergeladen werden.

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