Um nach der Beziehung wie ein Lebensunfähiger Hahn dem man die würde genommen hat, und das Gefieder ausgerissen wurde, Rumzulaufen und sich lächerlichen Sprüchen zu beugen die dann sein Todesurteil sind wenn sich keiner mehr um ihn und sein Wohlbefinden kümmert ? ...Hört sich ja gar nicht Dramatisch an ;D;D aber so ungefähr geht es vielen Männern nach dem sie Geheiratet haben.

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Gut Formuliert ich war mit einer Frau auf die, diese Personen Beschreibung Haargenau passt 2 Jahre zusammen. und ich kann es mir bis heute nicht erklären das ganze ist 3 jahre her ich habe mich von ihr getrennt weil sie mich Psychisch fertig gemacht hat. aber ich finde sie immer noch sehr Anziehend obwohl ich weiß das sie mich Kaputt machen würde. mich würde selber interessieren womit das zusammenhängt .

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Posttraumatische Belastungsstörung durch Psychische Vergewaltigung meinst du ? Ja das gibt es, eins der Schlimmsten dinge die einem Menschen widerfahren können.

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aber ist ihr Urgroßvater dann nicht schon viel zu alt um der Cousin von deinem Großvater zu sein ? ich mein dazwischen steckt immerhin eine ganze Generation ich checks auch nicht ;D aber interessant !

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wie unser BVerfG (Bundes-Grundgesetz-Gericht) am 30.06.2009 klar und deutlich erklärt hat:

"..Das Europäische Parlament ist weder in seiner Zusammensetzung noch im europäischen Kompetenzgefüge dafür hinreichend gerüstet, repräsentative und zurechenbare Mehrheitsentscheidungen als einheitliche politische Leitentscheidungen zu treffen. Es ist gemessen an staatlichen Demokratieanforderungen nicht gleichheitsgerecht gewählt und innerhalb des supranationalen Interessenausgleichs zwischen den Staaten nicht zu maßgeblichen politischen Leitentscheidungen berufen. Es kann deshalb auch nicht eine parlamentarische Regierung tragen und sich im Regierungs-Oppositions-Schema parteipolitisch so organisieren, dass eine Richtungsentscheidung europäischer Wähler politisch bestimmend zur Wirkung gelangen könnte. Angesichts dieses strukturellen, im Staatenverbund nicht auflösbaren Demokratiedefizits dürfen weitere Integrationsschritte über den bisherigen Stand hinaus weder die politische Gestaltungsfähigkeit der Staaten noch das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung aushöhlen..."

Quelle:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2009/bvg09-072.html

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