Vorab: ich unterstelle aufgrund der "66" im Namen des Fragestellenden, dass es um über 18-jährige geht!!
Niemand "muss" im ZWRD-K in den Unterkünften schlafen, sie werden für die Wachmannschaft kostenfrei zur Verfügung gestellt - aber einen "Zwang" zum dort übernachten gibt es nicht (bei unter 18 J. VORHER mit der EL/WF und den Erziehungsberechtigten klären !!). Teile es der Wachführung entsprechend mit und dann wird da niemand ein Problem drin sehen. Dienst ist Dienst, aber nach Dienst ist frei ...
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