Gibt es eigentlich auch seriöse online Dating Portale?

Moinsen zusammen,

ich M27 wollt euch mal fragen ob es auch seriöse Online Dating Portale gibt. Denn dauernd wenn ich mich anmelde egal wo , ob Paarship, Treffpunkt 18, Jappy, Tinder, lovecaout 24 etc. bekomme ich zwar dauernd Nachrichten, Freundschaftsanzeigen und Küsse, aber das sind definitiv immer nur diese nervigen Fakeprofile, mit der die Dating Plattform Geld verdienen will. Auch wenn ich auf Suche gehe werden mir nur immer wieder Fake Profile angezeigt... das nervt ganz schön. Dann bin ich mal auf die Idee gekommen mir son Premiumaccount anzulegen wo man dann eben 29,99€ im Monat zahlen soll.... auch alles nur Fake. Dauernd wird Werbung über Paarship etc. gemacht dass alle 11 minuten sich jemand verlieben soll... einfach nur schwachsinn und Betrug, nur um umsonst geld damit zu verdienen und Gläubige ihr Geld aus den Taschen zu ziehen.... Ich Suche bereits seit ich 12 bin online nach Kontakten auch via Facebook. Dort heißt es denn meld dich doch im Dating Portal an und nicht bei Facebook. Ich wohne nämlich in einem kleinen Dörfchen in schleswig holstein, wo man einfach nicht viele nette Mädchen kennen lernen kann. Dementsprechend bin ich natürlich auch etwas schüchtern weil ich nicht weiß wie ich mich Mädchen gegenüber verhalten soll, da keine Erfahrung. Auf die Idee auch mal in Großstädten das Wochenende zu verbringen bin ich auch schon gekommen, aber alle Mädels die ich sehe haben entweder bereits jemanden oder sind nicht interressiert, bzw. sieht man ja wenn man angelächelt wird oder öfters zu einem rübergeschaut wird, was bei mir nicht so passiert.

Daher frag ich mal euch... habt ihr ein Paar Tipps für mich? bzw. wisst ihr ob es auch seriöse kostenlose online portale gibt ohne Fakeprofile, wo sich auch Mädels mal darüber freunen, wenn man sie anschreibt?

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Es gibt wohl überall Spinner, schräge Vögel, Narzissten und welche, die nur was fürs Bett suchen .

Aber es gibt da auch „normale“ Menschen, die eine feste Beziehung suchen und oft aus beruflichen Gründen wenig ausgehen und wenig Möglichkeiten haben, neue Leute kennenzulernen

Onlinedating war für mich auch mal eine Option. Eine meiner längsten Beziehungen entstand auf „Lovescout“. Aber ich hab sehr lange und gründlich gesucht und musste SEHR viele Profile aussieben.

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Mit Basedow direkt habe ich keine Erfahrungen . Aber schau mal auf Facebook, dort gibt es eine Selbsthilfegruppe für Betroffene. Ansonsten bei Unklarheiten am besten den Arzt direkt kontaktieren.

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Ja, das ist durchaus möglich.

Auf Friedhöfen fühlen sich der Uhu die größte Eule, der Waldkauz und die Waldohreule sehr wohl. Die Schleiereule sieht man in manchen Städten. Die größte Eule - der Uhu - hat sich über ganz Hamburg ausgebreitet.

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Ja. Darf er . Er darf und sollte es komplett verwerten.

Es gibt Berufsjäger und Hobbyjäger. beides setzt eine umfangreiche Ausbildung , eine lupenreines Führungszeugnis und theoretischen und praktische Kenntnisse voraus. Jagd ist ein Handwerk, dass gelernt und beherrscht werden muss.

Ein Förster ist kein Jäger. Aber viele Förster haben den Jagdschein; weil er einfach dazu gehört. Bedeutet nicht automatisch, dass er dann auch aktiv die Jagd ausübt.

das Fleisch wird vom Jäger auf bedenkliche Merkmale untersucht. Die Trichenuntersuchung ist bei allen empfänglichen Tierarten durchzuführen. Wer die vorgeschriebenen Untersuchungen - auch bei Eigenverbrauch - unterlässt, macht sich als Jäger strafbar. Direktvermarktung in kleinen Mengen

Die direkte Abgabe von Wild oder Wildfleisch ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Es dürfen keine gesundheitlich bedenklichen Merkmale vorliegen. Anderenfalls muss die dann erforderlichen amtliche Fleischuntersuchung (gegebenenfalls nach Beseitigung von veränderten Tierkörperteilen) zur Beurteilung „genusstauglich“ geführt haben.
  • Es darf nur die Strecke eines Jagdtages abgegeben werden (so genannte kleine Menge).
  • Das Wild darf nur direkt an Endverbraucher (z. B. andere Jäger, Treiber, Bekannte) oder den örtlichen Einzelhandel, der an Endverbraucher direkt abgibt (etwa Gaststätten, Metzgereien), weitergegeben werden.
  • Die Direktvermarktung über den Einzelhandel darf nur im Umkreis von nicht mehr als 100 Kilometer um den Wohnort des Jägers oder den Erlegungsort des Wildes erfolgen.

 

Wenn der Jäger gehäutetes/gerupftes und/oder zerwirktes Wild abgibt, muss er registriert sein und Eigenkontrollen zur Gefahrenbeherrschung durchführen. Wie die Registrierung zu erfolgen hat, richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.

Abgabe von Wild an den Großhandel, das heißt so genannte Wildbearbeitungsbetriebe

Die Abgabe an Wildbearbeitungsbetriebe ist vorgeschrieben, wenn nicht nur kleine Mengen direkt an Endverbraucher oder örtliche Einzelhandelsgeschäfte vermarktet werden.

Vor der Abgabe an den Wildbearbeitungsbetrieb gelten hinsichtlich der hygienischen Behandlung des gestreckten Wildes die nachstehenden Anforderungen aus dem EU-Hygienepaket. Alle weiteren Schritte - auch die Vermarktung - obliegt dem Wildbearbeitungsbetrieb.

Umgang mit Großwild
  • Nach dem Erlegen müssen Mägen und Därme so bald wie möglich entfernt werden; erforderlichenfalls müssen die Tiere entblutet werden (z. B. durch Öffnen der Brandadern und der großen Blutgefäße des Trägers).
  • Der kundige Jäger muss den Wildkörper und alle ausgenommenen Eingeweide auf Merkmale hin untersuchen, die darauf schließen lassen, dass das Fleisch gesundheitlich bedenklich sein könnte. Die Untersuchung muss so bald wie möglich nach dem Erlegen stattfinden.
  • Anschließend ist das Wild so bald wie möglich zu einem Wildbearbeitungsbetrieb zu befördern. Bei mehreren Stücken muss das Übereinanderlegen des Wildes vermieden werden.
  • Werden bei der Untersuchung durch den Jäger keine auffälligen Merkmale festgestellt, vor dem Erlegen keine Verhaltensstörungen beobachtet, und besteht kein Verdacht auf eine Umweltkontamination, muss der Jäger dies durch eine mit einer Nummer versehenen Erklärung bescheinigen. Haupt und Gescheide brauchen dem Wildkörper nicht beigefügt werden, außer bei Stücken der für Trichinose anfälligen Wildarten, deren Haupt (ausgenommen Hauer) und Zwerchfell dem Wildkörper beigefügt werden müssen.
  • Hat der Jäger dagegen bedenkliche Merkmale festgestellt, Verhaltensstörungen beobachtet, oder ist Umweltkontaminierung nicht auszuschließen, müssen die Eingeweide (mit Ausnahme des Magens und der Därme) dem Wildkörper so beigefügt werden, dass erkennbar ist, zu welchem Stück sie gehören. Das Haupt (ausgenommen Hauer, Geweih oder Hörner) ist ebenfalls dem Wildbearbeitungsbetrieb anzuliefern. Außerdem hat der Jäger die auffälligen Merkmale mitzuteilen.
  • Die Überwachungsbehörde, im Regelfall das Veterinäramt, kann die Beifügung des Hauptes und aller Eingeweide zur Anlieferung an den Wildbearbeitungsbetrieb anordnen, wenn Untersuchungen zu Rückständen und Zoonosen (wie z. B. nach dem nationalen Rückstandskontrollplan oder dem Zoonosen-Monitoring) erfolgen müssen.
  • Steht zur Untersuchung kein kundiger Jäger zur Verfügung, so müssen das Haupt (mit Ausnahme von Hauern, Geweih und Hörnern) sowie alle Eingeweide (mit Ausnahme des Magens und der Därme) ebenfalls beim Wildkörper belassen werden.
  • Die Wildkörper müssen nach dem Erlegen innerhalb einer angemessenen Zeitspanne auf nicht mehr als + 7º C abgekühlt werden. Soweit es die klimatischen Verhältnisse erlauben, ist eine aktive Kühlung nicht erforderlich.

 

Umgang mit Kleinwild (Niederwild außer Rehwild)

Der kundige Jäger muss das Wild auf Merkmale untersuchen, die darauf schließen lassen, dass das Fleisch gesundheitlich bedenklich sein könnte. Die Untersuchung muss so bald wie möglich nach dem Erlegen stattfinden.

Werden bei der Untersuchung auffällige Merkmale festgestellt, vor dem Erlegen Verhaltensstörungen beobachtet oder besteht ein Verdacht auf Umweltkontamination, so muss der Jäger die zuständige Behörde davon unterrichten.

Fleisch von frei lebendem Kleinwild darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn das Wild so bald wie möglich nach der Untersuchung durch den Jäger zu einem Wildbearbeitungsbetrieb befördert wird.

Die Wildkörper müssen nach dem Erlegen innerhalb einer angemessenen Zeitspanne auf nicht mehr als + 4º C gekühlt werden. Soweit es die klimatischen Verhältnisse erlauben, ist eine aktive Kühlung nicht erforderlich.

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Naja, für mich ist das Projektion. Wenn er nur zockt, ist er der Langweiler

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Ich wurde im Dienst schon öfter von Menschen gebissen (habe mit psychisch kranken gearbeitet).
Meist ist es einfach nur eine Quetschung des Gewebes. Es gibt einen dicken blauen Fleck, manchmal ist das Gewebe etwas hart und das lässt nach etwa 7-10 Tagen nach.
Sorgen würde ICH mir erst machen, wenn die Haut verletzt wurde, so dass Bakterien in die Wunde eindringen konnten.
Solltest Du Dir aber größere Sorgen machen, lass einen Arzt drauf schauen, damit Du beruhigt bist. Alles gute

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