Hallo zusammen, ich habe vor zwei Jahren ein Auto gekauft und der Verkäufer hatte den Fahrzeugschein verloren. Er gab mir aber eines Eidesstattliche Erklärung des Verlustes mit und eine Kopie von seinem Ausweis. Den Fahrzeugbrief habe ich und auch einen Kaufvertrag wo das notiert ist.

Kann ich das Fahrzeug dann anmelden, oder muss ich eine Eidesstattliche Erklärung abgeben, dass Ich ihn verloren habe und anhand des Fahrzeugbriefes ein neuer angefertigt werden muss.

ich kann nämlich ohne Fahrzeugschein keinen tüv machen und ohne tüv keinen Fahrzeugschein und ich bin überfragt.