Beim Ausfahren von einem Feld- oder Waldweg die Vorfahrt eines bevorrechtigten Kfz missachtet - mit Behinderung25 Euro
Beim Ausfahren von einem Feld- oder Waldweg die Vorfahrt eines bevorrechtigten Kfz missachtet - mit Gefährdung 100 Euro 1 Punkt
Beim Ausfahren von einem Feld- oder Waldweg die Vorfahrt eines bevorrechtigten Kfz missachtet - mit Unfallfolge 120 Euro 1 Punkt
Möchten Sie einen öffentlichen Wald- oder Feldweg befahren, gelten keine gesonderten Paragraphen oder Gesetze.
Vorsicht ist bei Wegen geboten, welche als Privatweg gekennzeichnet sind. Hier kann das Betreten und Befahren verboten sein.
Allerdings stellt sich die Rechtslage in diesem Fall nicht ganz eindeutig dar. Stellt ein Wegeigentümer beispielsweise ein entsprechendes Schild auf, ist dieses nicht zwingend gültig. In den meisten Bundesländern bedarf es einer ausdrücklichen Genehmigung des Betretungsverbotes seitens der Behörden.
Nicht in jedem Bundesland ist es erlaubt, Waldwege zu befahren. Die Bestimmung kann je nach Landeswaldgesetz für Kfz-Fahrer und zu machen Zeiten auch für Radfahrer gelten. Erkundigen Sie sich bei dem Förster, ob das Befahren von bestimmten Forstwegen unter Strafe steht. In der Regel weisen allerdings entsprechende Verkehrszeichen auf das Verbot hin.