Mein Mieter (Student) hat mich eben darüber informiert, dass es zu einem größeren Wasserschaden in der unterliegenden Wohnung (= Kosmetiksalon, anderer Eigentümer) gekommen ist. Vermutlich ist der Schaden dadurch entstanden, dass mein Mieter den Wasserablaufschlauch der Waschmaschine nicht richtig ins Waschbecken/Toilette gesteckt hat und die Waschmaschine unbeaufsichtigt dann weitergelaufen ist.

Ich gehe

a) davon aus, dass dieser Schaden vom Mieter zu beseitigen ist und

b) dass er als Student kein Geld hat, dies zu begleichen.

Bleibt nun die Schadensregulierung an mir als Vermieter hängen oder wer ist der "Angeschmierte"?

Danke im Voraus für Eure Hilfe.

Rainer