Hallo,
Ich bin mit meinen Kommilitonen am überlegen, ob es möglich wäre, dass Wähler eine Partei (bspw. auf Schadensersatz) verklagen, wenn diese offensichtlich beworbene Dinge im Wahlprogramm in der Legislatur gar nicht oder nachweislich ungenügend umgesetzt hat. Natürlich durchlaufen alle Ideen den Bundestag und ist auch von der Abstimmung der anderen Parteien abhängig. Allerdings denke ich dennoch, dass ein ungenügender Versuch der Umsetzung oder eine Falschwahrheit im Wahlprogramm nachweisbar wäre.
Auch unser Prof ist sich diesbezüglich nicht sicher.
Meiner Meinung würde dies doch zu einem immensen Glaubensanstieg gegenüber Parteien führen. Gerade dieses Jahr, im "Superwahljahr", kann man sich vor utopischen Plänen aller Parteien kaum noch retten. Natürlich sind die Parteien schlau genug, um Ziele möglichst unbestimmt ins Wahlprogramm einzubringen.
Wenn ein Klageweg gegeben wäre, könnte man dies trotzdem richterlich überprüfen lassen.