Im Zusammenhang mit vielen Ehescheidungen und Wiederverheirateten habe ich mir schon häufiger die Frage gestellt, wie eigentlich der Blick der katholischen Kirche auf staatlich geschlossene Ehen ist? Gelten standesamtlich getraute Paare auch für die katholische Kirche als verheiratet. Oder könnte zum Beispiel ein Katholik, der in erster Ehe nur standesamtlich getraut wurde, nach einer Scheidung wieder heiraten und sich dann auch kirchlich trauen lassen? Und wie sieht es für einen solchen Katholiken mit der Teilnahme z.B. an der Eucharistiefeier aus? Die erste Ehe wurde ja nicht „vor Gott“ geschlossen, oder gilt die staatliche Hochzeit analog?