1. Die Karten die als Lernbremse markiert werden müssten standardmäßig mit dem Tag "Lernbremse" markiert und nicht mehr abgefragt werden. Du musst sie manuell aus dem Ordner holen. Ziel ist, dass du die Karte überarbeitest bevor du weiterlernst, da ja irgendwas daran das Lernen sehr schwierig macht. Du kannst das in den Einstellungen ändern. Sowohl den Schwellenwert für die Anzahl an falschen Wiederholungen, als auch das permanente Ausblenden.

2. Ausgeschlossene Karten kannst du in der Gesamtübersichrt als solche erkennen. Sie sind Senfgelb hinterlegt. Karte bearbeiten, Einstellungen und dann den Tag entfernen. Dann taucht sie ganz normal wieder auf. Ausgeschlossen ist die Karte etwa, wenn sie abgefragt wird und du - anstatt sie zu beantworten - auf "Karte dauerhaft ausschließen" klickst.

LG

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§ 176 c I Nr. 3 StGB - nicht unter zwei Jahren, wenn das die einzige Tat ist, die im Raum steht.

Wenn es bei der Mutter noch nicht fest steht, ob sie überhaupt was damit zu tun hat und auch keine Sorgfaltspflicht verletzt hat, gilt in dubio pro reo.

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Wird das Gender Thema falsch verwendet?

Beim Vergleichen von "Sex" (biologisches Geschlecht) und "Gender" (soziales Geschlecht) entsteht oft ein Paradoxon, wenn die beiden Konzepte fälschlicherweise gleichgesetzt oder untrennbar miteinander verbunden dargestellt werden.

Sex ist objektiv und biologisch feststellbar (Chromosomen, Hormone, Geschlechtsorgane). Es gibt klare biologische Grundlagen für männliche, weibliche oder intersexuelle Merkmale.Gender ist hingegen ein subjektives, kulturell geprägtes Konstrukt. Es basiert auf individuellen Identitäten, Rollenbildern und sozialen Erwartungen, die sich von Gesellschaft zu Gesellschaft unterscheiden.

Was am Gender Thema falsch läuft ist biologische Tatsachen zu leugnen oder als "veränderbar" darzustellen, wenn sie genetisch festgelegt sind.

Transsexuelle Personen, die sich dafür halten, verstehen unter Anpassung häufig eine geschlechtsangleichende Operation oder hormonelle Behandlung, um das äußere Erscheinungsbild dem "gefühlten" Geschlecht (Gender) anzupassen. Unlogik entsteht, wenn behauptet wird, dass diese Anpassung das biologische Geschlecht völlig ändern könnte. Biologische Merkmale wie Chromosomen (XX/XY) bleiben unveränderbar, selbst nach hormonellen oder chirurgischen Eingriffen. Damit wird das Konzept von Gender (subjektiv) auf Sex (objektiv) übertragen, was zu einem logischen Widerspruch führt.

Die völlige Dekonstruktion von biologischen Geschlechtern ist absurd weil wissenschaftliche Realitäten ignoriert werden. Die Realität wird geleugnet wenn "Gender" als wichtiger oder allein maßgeblich dargestellt wird und Sex als irrelevant gilt. Biologie spielt jedoch in vielen Bereichen (z. B. Medizin, Sport, Fortpflanzung) eine unverzichtbare Rolle.

Die Behauptung, dass Gender frei gewählt und unabhängig von Sex ist, steht im Widerspruch zu dem Wunsch nach medizinischer Anpassung (z. B. Hormontherapien). Wenn Gender "nur ein Gefühl" ist, wieso sollte dann eine körperliche Veränderung notwendig sein?

Der Versuch, die beiden Konzepte beliebig auszutauschen oder anzupassen, führt zu Widersprüchen und Ignorierung biologischer Realität in der Debatte um Gender und Geschlechterrollen. Hierbei geht es um die Kategorisierung von Verhaltensmustern und deren Zuweisung zu bestimmten Geschlechtern.

Gesellschaften neigen dazu, bestimmte Verhaltensweisen, Interessen oder Eigenschaften als "männlich" oder "weiblich" zu klassifizieren. Diese stereotypen Rollenzuweisungen führen dazu, dass Menschen, die "untypische" Verhaltensweisen an den Tag legen, als unpassend oder abweichend angesehen werden. Solche Bewertungen entstehen aus völlig inhaltsleeren Normen, die sich an veralteten oder willkürlich gesetzten Vorstellungen orientieren.

Verhaltensweisen wie das Spielen mit Puppen oder Autos, das Interesse an Mode oder Technik sind nicht an das biologische Geschlecht gebunden. Dennoch werden sie oft zu "Beweisen" für eine bestimmte Geschlechtsidentität oder sogar als Anzeichen dafür genommen, dass jemand "im falschen Körper" geboren sei.

Diese Annahmen ignorieren die Tatsache, dass Verhalten und Interessen nicht zwangsläufig Ausdruck einer bestimmten Gender-Identität sein müssen, sondern einfach individuelle Vorlieben darstellen.

Aus solchen starren Normen kann der Druck entstehen, sich einem bestimmten Bild anzupassen oder die eigene Identität infrage zu stellen. Statt Vielfalt zuzulassen, führt dies zu einer Überbetonung von Gender. Das kann paradoxerweise dazu führen, dass Menschen, die sich einfach außerhalb der Norm verhalten, schnell eine neue Schublade wie "nicht-binär" oder "genderqueer" angeboten bekommen, um Abweichungen zu "erklären".

Dadurch wird das Problem verschoben statt gelöst: Statt die Schubladen abzuschaffen, werden nur mehr Schubladen geschaffen. Während das biologische Geschlecht (Sex) eine objektive Realität ist, sind die Erwartungen an bestimmte Verhaltensmuster rein gesellschaftlich konstruiert. Es ist unlogisch und unnatürlich, Menschen in bestimmte Verhaltensmuster zu zwingen, nur weil sie einem bestimmten Geschlecht angehören.

Die Gender-Debatte wird oft von kulturellen Schubladen geprägt, die wenig mit der Realität zu tun haben. Verhaltensweisen und Interessen werden unnötig Geschlechtern zugeordnet, was zu falschen Annahmen über das Geschlecht führt. Letztlich sollte es darum gehen, Verhaltensmuster nicht als geschlechtsgebunden zu betrachten, sondern als Ausdruck individueller Persönlichkeit.

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Ich verstehe die Frage nicht ganz. In deiner Ausführung beantwortest du sie dir doch selbst.

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Kleine Schwester erpresst mich - welche Strafe kann mir drohen?

Wir hatten in der Familie immer sehr viel Streit. Meine Eltern sind Narzissten (nicht diagnostiziert, aber bin mir 100% sicher), ist aber irrelevant. Jedenfalls litt ich unter meinen Eltern (Streit, Vernachlässigung, Beleidigungen etc) so sehr, dass ich sie (sonst niemanden jemals!) viel anschrie, beleidigte, in der Wut sogar Drohungen aussprach, die ich aber sofort wieder zurücknahm und mich danach für alles wieder entschuldigte.

Meine Schwester ist neuerdings von einem lieben Menschen zu einem eiskalten Psycho geworden. Sie erpresst mich jetzt mit heimlich angefertigten Aufnahmen von Dingen die ich vor Jahren in einem Streit gesagt habe. Als Beweismittel/Druckmittel hat sie die. Gestern kam das raus. Mithilfe dieser Audios will sie mich dazu erpressen, dass alles so läuft, wie sie es will, z.B. dass ich aus der Wohnung meiner Mutter jetzt ausziehe, damit sie einziehen kann. Sie droht mir auch mit anderen Dingen, mit Polizei oder eigener Gewalt, wenn ich ihr nicht gehorche.

Jetzt meine Frage: Was könnte sie denn mit den Aufnahmen machen? Was wenn das wirklich der Polizei vorgezeigt wird? Eine einstweilige Verfügung stört mich nicht, weil ich sowieso schon flüchte ins Ausland. Aber kann ich auch Gefängnisstrafen für Geschrei, Drohung ("ich bring mich um" oder "ich zünd hier alles an" oder "wenn du jetzt gehst dann ...") und Beleidigung auf einer Audio erhalten? Oder sind solche Audios vor Gericht gar nicht verwertbar? Und wie soll ich mich verhalten, soll ich ihr einfach gehorchen?

Ich habe keinen Job und bin finanziell von meinen Eltern abhängig. Meine Eltern ergreifen keine Partei und sind wenn dann gegen mich. Jetzt bin ich gemeldet auf die Wohnung meiner Mutter, wieso soll ich jetzt wieder zu meinem Vater ziehen, nur weil meine Schwester das will!? Meine Mutter ist gerade auf Urlaub. Will auf Reisen gehen, bekomme aber nicht die Zeit, um zu packen. Muss ständig hin und herziehen, hab kaum mehr die Kraft dazu ....

Danke für alle Antworten 😓

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Zwar kann die Polizei die Aufnahmen nicht im Zuge eines Strafverfahrens verwerten, sie kann die Aufnahmen aber als Anhaltspunkt nehmen zu überprüfen, ob du eigen- ("ich bringe mich um") oder fremdgefährdend ("ich zünd['] hier alles an) bist.

In der Folge könnten sie dich einer psychologischen Begutachtung zuführen und du müsstest dort auch gegen deinen Willen bleiben, wenn von dir eine Gefahr für dich oder andere Menschen ausgeht.

PS: Narzissmus ist keine psychische Erkrankung, sondern ein gesellschaftlich geprägtes "Buzzword" um unliebsames Verhalten zu beschreiben. Ebenso wie eine schnelle Plakattierung eines Menschen als "Psycho". Ich wäre mit solchen Äußerungen vorsichtig. Deinen Ausführungen ist zu entnehmen, dass du deine Umwelt sehr extrem wahrnimmst. Dies kann dir u.U. zum Gegenteil gereichen, solltest du mit der Polizei konfrontiert werden.

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Wenn du von dir selbst in der Dritten Person sprichst, kommt vielmehr eine dissoziative Identitätsstörung in Frage, als eine paranoide Schizophrenie. Bei der Schizophrenie handelt es sich nämlich lediglich um eine starke Impuls- und Wahrnehmungskontrollstörung, nicht aber eine Einbildung einer zweiten Persönlichkeit.

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In der Frage wirfst du zwei unterschiedliche Paar Schuhe durcheinander. Absicht und "Bewusstheit" bezieht sich auf den Vorsatz, § 15 StGB. Das Wissen um die Verächtlichkeit oder Bösartigkeit bezieht sich auf das Verschulden, also den Unrechtsgehalt der Tat und die individuelle Vorwerfbarkeit. Beides wird benötigt, um den Täter wegen der Begehung einer vorsätzlichen Tat zu bestrafen.

Für den Vorsatz gibt es neben der Aussage des Täters über seine Gedankenwelt unterschiedliche Anhaltspunkte wie z.B. die Gefährlichkeit der Tathandlung, die Wahrscheinlichkeit des Erfolgseintritts oder die Gleichgültigkeit des Täters gegenüber dem möglichen Erfolgseintritt. Das Gericht würdigt die Gesamtumstände und ermittelt, ob der Täter vorsätzlich oder nur fahrlässig gehandelt hat.

Für die Schuld gibt es keine Annahmepunkte. Sie wird generell vermutet, wenn es sich um einen "gesunden" Menschen handelt, in der Annahme, dass alle Menschen mit den selben Wertevorstellungen aufwachsen. Die Schuld kann aber widerlegt werden, beispielsweise bei Tätern im Alter von 14-21 Jahren. Das ist dann bedingte Schuldfähigkeit, wenn der Täter noch nicht die Einsichtsfähigkeit besitzt, das Unrecht der Tat zu erkennen. Ansonsten kann das Wissen um das Unrecht der Tat auch dadurch entfallen, dass der Täter unter Drogeneinfluss steht, psychisch krank oder zu dumm ist, § 20 StGB. Das alles wird meist durch einen Gutachter (Psychologen) festgestellt.

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Schuldunfähig wirst du unter den Voraussetzungen des § 20 StGB.
Niedriger IQ würde unter den Punkt "Intelligenzminderung" fallen. Da ist aber nur eine schwere, angeborene Intelligenzminderung erfasst.

Solltest du vorhaben, dich bewusst und gewollt in einen Zustand der Schuldunfähigkeit zu versetzen, kann es dazu führen, dass du nicht nur wegen Vollrauschs (§ 323a StGB), sondern auch wegen der eigentlichen Tat bestraft wirst, für die du eigentlich schuldunfähig wärst.

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Die aktuelle Studienlage zeigt, dass Bachblütenextrakte keinerlei Auswirkungen auf den Körper oder Geist haben. Jedoch ist die Wirkung davon, sich etwas fest vorzustellen und einzureden nicht zu unterschätzen.

Wenn du dich damit sicher fühlst, kannst du die Mittel nehmen. Sie schaden dir zumindest nicht. Lediglich beim Preis sollte man sich fragen, ob man wirklich so viel für ein Plazebo ausgeben will. Vielleicht muss man einfach nur überzeugter von sich selbst sein.

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Bei Akkordwechseln bietet es sich an, dass du die Finger in der Reihenfolge aufsetzt, wie die Seiten zuerst erklingen. So werden die Töne am saubersten. Achte auf die Stroke-Richtung. Du hast mit einem Finger schon Halt auf dem Griffbrett und kannst die anderen Finger im Anschluss zielsicherer absenken. Dass es von einem auf den anderen gut geht, umgekehrt aber nicht, hat meist ergonomische Gründe. Da hilft nur Übung.

Das Üben mit einem Metronom ist in seiner Wirkung auch nicht zu unterschätzen. Fang aber langsam an, sonst wird es frustrierend.

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Wenn du körperliche oder psychische Beschwerden hast, solltest du einen Arzt konsultieren. Eine Ferndiagnose ist meist nicht zielführend. Alternativ kannst du dich auch an den kassenärztlichen Notdienst wenden, telefonisch unter 116 117.

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