Die Polizei müsste einschreiten, wenn es zu laut ist. Zumal vermeidbar verursachter Lärm eine Ordnungswidrigkeit darstellt, § 117 OWiG.

Der zulässige Baulärm ist in der AVV Baulärm geregelt - AVV steht für allgemeine Verwaltungsvorschrift.Diese gilt bundesweit, auch für die Bahn.

Abhängig vom Gebietscharakter ist der Dezibelwert z.B. bei 55 Dezibel tagsüber (von 7:00 bis 20:00) im allgemeinen Wohngebeit festgelegt. Nachts liegen diese Werte deutlich niedriger, im Wohngebiet bei 40 dB(A), im Mischgebiet bei 45 dB(A). Der Lärm ist VOR dem GEÖFFNETEN Fenster zu messen!! Werden die Lärmwerte aus der AVV Baulärm überschritten, dann hat die zuständige Behörde (Bauaufsicht/Gewerbeaufsicht/Eisenbahnbundesamt) dafür zu sorgen, dass der Lärm reduziert wird. Der Baulärm ist NIE unvermeidbar. Es gibt zahlreiche technische Möglichkeiten, die Schallausbreitung zu unterbinden. Es gibt auch Schallschutzwände! Einfach bei "westend21.de" oder "Baulärm" googeln.

Eine Mischung aus Desinteresse und mangelndem Problembewußtsein führt dazu, das meist nur gesagt wird: Ist doch genehmigt. Oder: Zieh halt aufs Land. Wenn da jeder käme. Tatsächlich könnte das Gleiche über Geschwindigkeitsbeschränkungen gesagt werden. Warum dürfen nicht alle mit 75 kmH durch die Innenstadt brettern?

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