Hallo zusammen,

mir ist heute aufgefallen, dass in der Fahrradstrasse nebenan sehr häufig LKW entladen werden. In Anlage 2 zu §41 Absatz 1 steht geschrieben: "Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern."

Müssen Autofahrer einem Radfahrer also die Möglichkeit einräumen an einem stehenden LKW vorbeizufahren oder gilt hier, dass derjenige warten muss auf dessen Seite die Behinderung ist?