Kann mir einer erklären was ein Ausschlussprinzip ist mit eigenen worten. Ich kann mit der Definition in meinem Schulbuch sowohl mit der definition auf Wikipedia nichts anfangen. Die Definition im meinem Buch : Während bei einem Teil der Güter alle von der inanspruchnahme ausgeschlossen werden,die nicht den geforderten Preis zu zahlen bereit sind,wird die Nutzung bei dem anderen Teil der Güter nicht von der zahlung eines Etgelts abhängig gemacht,da dies entweder technisch nicht möglich ist(z.B. Straßenbeleuchtung, Leuchtturm, aüßere sicherheit ) oder nicht zweckmäßige erscheint ( z.B Schulbildung, innere Sicherheit) Und in wie Fern hat dies mit Privaten und Öffentlichen Gütern zu tun ?