Antwort
Ja und Nein.....die Gefangenen können immer dann telefonieren,wenn sie Aufschluss haben oder andere Freizeit. Die sind meist immer um die gleiche Zeit.
Während der Arbeit oder beim Einschluss ist telefonieren nur in Ausnahmefällen möglich.Es kommt auch darauf an,ob der Gefangene im geschlossenen Vollzug sitzt,oder in Lockerung,oder im offenen Vollzug.