Hallo,

zur Info: Wir wohnen in Hessen.

wir wollten in den nächsten Wochen eine Terassenüberdachung 4x4 Meter fest an unsere Hauswand montieren lassen. Unser direkter Nachbar (andere Doppelhaushälfte) hat kein Problem mit der Grenzbebauung. Wie sieht es denn mit den Abstandsflächen zum Nachbar gegenüber aus, gilt dort auch die 3 Meter Regel? Wenn wir 4 Meter tief bauen würden, hätten wir nur knapp 2 Meter Abstand zur Mauer gegenüber. Darüber hinaus, müssen wir die Bebauung beim Bauamt anzeigen, obwohl es sich unserer Meinung nach um eine genehmigungsfreie Bebauung handelt?

Über Antworten würden wir uns freuen!

Mit freundlichen Grüßen