§163b StPO "Maßnahmen zur Identitätsfeststellung"
Du bist ab 16 Jahren dazu verpflichtet dich der Polizei gegenüber mit einem Gültigen Lichtbildausweis auszuweisen!
§103 StPO "Durchsuchung bei anderen Personen"
Die Polizei darf dich nur durchsuchen wenn du dieser Maßnahme zustimmst (schweigen ist ein Juristisches "Ja"). Sollte die Polizei anfangen dich zu durchsuchen oder zu fragen ist ein ausdrückliches "Nein! Ich bin damit nicht einverstanden!" die beste Antwort. Sollte ein Beamter der Polizei sehen wie ihr Rauch, Alkohol trinkt (Unter 18/16), Drogen etc. darf Sie dich durchsuchen! Dabei müssen aber ausreichende und eindeutige Beweise vorliegen.
Sollte ein Beamter der Polizei sagen dass Sie euch auf die Wache mitnehmt da ihr euch der Untersuchung verweigert habt, würde sich der Beamter folgender Straftatbeständen strafbar machen:
§239 StGB Freiheitsberaubung 
§240 StGB Nötigung, Absatz 4 besonders schwere Fall. 
§340 StGB Körperverletzung im Amt
§343 StGB Aussageerpressung
§344 StGB Verfolgung unschuldiger
(Wenn du das zu einem Polizisten sagen solltest lassen die dich meistens in Ruhe)
Liebe Grüße,

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Nein, das dürfen sie natürlich nicht!

§163b StPO "Maßnahmen zur Identitätsfeststellung"

Du bist ab 16 Jahren dazu verpflichtet dich der Polizei gegenüber mit einem Gültigen Lichtbildausweis auszuweisen!

§103 StPO "Durchsuchung bei anderen Personen"

Die Polizei darf dich nur durchsuchen wenn du dieser Maßnahme zustimmst (schweigen ist ein Juristisches "Ja"). Sollte die Polizei anfangen dich zu durchsuchen oder zu fragen ist ein ausdrückliches "Nein! Ich bin damit nicht einverstanden!" die beste Antwort. Sollte ein Beamter der Polizei sehen wie ihr Rauch, Alkohol trinkt etc. (Unter 18/16), darf Sie dich durchsuchen! Dabei müssen aber ausreichende und eindeutige Beweise vorliegen.

Sollte ein Beamter der Polizei sagen dass Sie euch auf die Wache mitnehmt da ihr euch der Untersuchung verweigert habt, würde sich der Beamter folgender Straftatbeständen strafbar machen:

§239 StGB Freiheitsberaubung
§240 StGB Nötigung, Absatz 4 besonders schwere Fall.
§340 StGB Körperverletzung im Amt
§343 StGB Aussageerpressung
§344 StGB Verfolgung unschuldiger

(Wenn du das zu einem Polizisten sagen solltest lassen die dich meistens in Ruhe)

Liebe Grüße,

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Puh... Das ist mal echt hart. Ich kann dir persönlich nur empfehlen das zuständige Jugendamt zu informieren zum Schutz von euch. Ich wünsche dir echt viel Kraft und denke immer es gibt immer schwere Zeiten, diese werden aber auch enden.

Lg,

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Das kenn ich auch^^ Hatte das Problem auch:

http://www.image24.net/uploads/10ba4e4e0eunbenannt.png

Du musst einfach deinen Perso an die schicken, nach ca. 1ner Woche war meine Sperre weg.

MFG

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Auf der Rückseite des Hermes Zettel ist die Vollmacht drauf wegen dem ablegen

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Der Unterschied ist jetzt nicht der größte, habe einen guten Artikel dazu gefunden:

http://www.tweakpc.de/hardware/tests/grafikkarten/nvidia_geforce_gtx_750_ti/s01.php

Lg,

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Habe ein bisschen im Internet geforscht und gesehen dass dieses Modell ein ausländisches Motorrad ist -> Alleine schon deshalb würde ich von diesem Modell abraten denn wenn etwas mit der Maschine ist musst du in eine Fremde Werkstadt gehen die sich evtl. nicht zu 100% damit auskennen. Und Kundendienst kannst du damit auch Knicken...

Ich würde dir die KTM Duke empfehlen ;) bin ich damals gefahren

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Ja du kannst es benutzen da Apple schon lange darauf achtet dass ihre Geräte weltweit funktionieren (Ich habe eins aus HongKong und es funktioniert einwandfrei) Nur das LTE kannst du knicken da die da drüben ein anderes Signal benutzen. Die Garantie ist auch hier in DE gültig wenn du dir kein Fake unterjubeln lässt.

-> Kleiner Tipp kauf es nicht in China sondern in Hongkong dort kostet es durch die Umrechnung nur etwa die Hälfte

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