Nein, das dürfen sie natürlich nicht!
§163b StPO "Maßnahmen zur Identitätsfeststellung"
Du bist ab 16 Jahren dazu verpflichtet dich der Polizei gegenüber mit einem Gültigen Lichtbildausweis auszuweisen!
§103 StPO "Durchsuchung bei anderen Personen"
Die Polizei darf dich nur durchsuchen wenn du dieser Maßnahme zustimmst (schweigen ist ein Juristisches "Ja"). Sollte die Polizei anfangen dich zu durchsuchen oder zu fragen ist ein ausdrückliches "Nein! Ich bin damit nicht einverstanden!" die beste Antwort. Sollte ein Beamter der Polizei sehen wie ihr Rauch, Alkohol trinkt etc. (Unter 18/16), darf Sie dich durchsuchen! Dabei müssen aber ausreichende und eindeutige Beweise vorliegen.
Sollte ein Beamter der Polizei sagen dass Sie euch auf die Wache mitnehmt da ihr euch der Untersuchung verweigert habt, würde sich der Beamter folgender Straftatbeständen strafbar machen:
§239 StGB Freiheitsberaubung
§240 StGB Nötigung, Absatz 4 besonders schwere Fall.
§340 StGB Körperverletzung im Amt
§343 StGB Aussageerpressung
§344 StGB Verfolgung unschuldiger
(Wenn du das zu einem Polizisten sagen solltest lassen die dich meistens in Ruhe)
Liebe Grüße,