Ich nutze eine Halle, die früher einmal als Waschhalle betrieben wurde. Ich selbst nutze sie nur als Lagerhalle. In dieser Halle ist vom Vorgänger noch ein Ölabscheider. Der Vermieter hat mich nun aufgefordert, die Entsorgungsnachweise der letzten Jahre für diesen Ölabscheider vorzulegen.
Da er von mir aber überhaupt nicht betrieben wurde habe ich da keinerlei Veranlassung gesehen, überhaupt das Teil entleeren zu lassen.
Muss ich dennoch Entsorgungsnachweise vorweisen können?
Da die Entwässerungsrichtlinien unterschiedlich sind - der Standort ist im Bundesland Bremen.