Anzeige wegen Nichtlöschen eines Onlineprofils?

Ich wurde vor ca. 1 Jahr von einer ehemaligen Bekannten überredet, einen Account auf einer Website zu erstellen, wo man Geld dafür bekommt, mit Leuten zu schreiben (fast wie OnlyFans). Ich will jetzt keine Meinungen dazu, wie ekelhaft das ist, ich weiß das selber, aber ich hatte damals große finanzielle Probleme und hab mich nach mehreren Versuchen dann überreden lassen. Mittlerweile weiß ich, dass die Bekannte so hartnäckig war, weil sie eine Prämie dafür bekommt, wenn Leute sich auf ihre Empfehlung hin da anmelden.

Ich hatte den Account dort aber nicht mal eine Woche und habe ihn auch nicht benutzt, sondern nur ein Profil mit einem alten Spitznahmen erstellt und wollte mir das erstmal anschauen. Ich hatte auch keine Bildern drin wo man mein Gesicht sieht und niemandem davon erzählt oder das auf meinem Social Media beworben. Ich hatte aber dort mein Insta und Snapchat verlinkt, weil mir die Bekannte gesagt hatte, da würde man mehr Anfragen bekommen.

Ich hab da nie Nachrichten bekommen, da die Website kaum jemand kennt, ich darauf nie was gepostet hab und es auch eher so gedacht war, dass man sein Profil dort auf den eigenen Social Media Kanälen bewirbt und die Leute von dort kommen sollen. Ich hab mich eigentlich fast sofort geschämt dafür und wollte mein Profil wieder löschen. Das Löschen dort konnte man aber nicht selbst machen, sondern musste eine Email in einem gewissen Format an den Kundensupport schreiben. Das habe ich damals dann gemacht und auch schnell eine Bestätigungsmail bekommen, dass der Account nicht mehr existieren würde.

Heute habe ich aber eine Email bekommen, mir hätte jemand auf der Website geschrieben. Ich hab dann mal versucht, mich da einzuloggen, weil mir das komisch vorkam, und dabei gemerkt, dass mein Account wohl nie gelöscht wurde, denn ich konnte mich ganz normal anmelden. Ich habe jetzt alle Daten, die man da irgendwie ändern konnte, gelöscht oder geändert, um den Account so gut wies geht leerzumachen.

Ich habe dem Kundensupport nochmal geschrieben, dass die meinen Account jetzt wirklich löschen sollen, und die Mail von damals mit der Bestätigung, dass der Account gelöscht wurde, angehängt. Ich habe aber die Befürchtung, dass das genauso schlecht funktionieren wird wie beim letzten Mal und der Account online bleibt. Falls das wirklich so sein sollte, kann ich doch bestimmt rechtlich dagegen vorgehen oder? Ich möchte jetzt nicht sofort mit Anwalt drohen oder so sondern versuche es erstmal so zu lösen, aber das verstößt doch bestimmt gegen die DSGVO wenn die das nicht löschen?

PS: Bitte keine Kommentare, dass ich dumm wär oder so und die Konsequenzen jetzt verdient hab. Ich weiß selber, dass ich da einen Fehler gemacht hab und hab das ja damals auch schon schnell gemerkt

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Das verstößt definitiv gegen die DSGVO. Am besten wendest du dich mit einer Beschwerde an die Datenschutzbehörde in deinem Bundesland.

Kontaktdaten findest du hier: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Anschriften/Laender/Laender-node.html

Anbei noch ein Muster zum Versand an den Website Betreiber. Müsstest du natürlich anpassen.

Weiterhin verlange ich nach Art. 17 DSGVO die unverzügliche Löschung meiner bei Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten.

Die Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO liegen nach meiner Ansicht vor. Sofern ich eine Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten erteilt habe, widerrufe ich diese hiermit, bzw. lege gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein. Dies gilt ebenso für das Profiling gemäß Art. 22 DSGVO. Lehnen Sie die Löschung ab, so haben Sie dies mir gegenüber zu begründen.

Sofern Sie meine personenbezogenen Daten öffentlich zugänglich gemacht haben und gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet sind, haben Sie angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um sämtliche Empfänger meiner Daten darüber gemäß Art. 19 DSGVO zu informieren, dass ich die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien dieser personenbezogenen Daten verlangt habe.

3. Fristen und Rechtsfolgen

Auskunftserteilungen müssen gemäß Art. 12 Abs. 3 DSGVO unverzüglich erfolgen, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollte ich innerhalb dieser Frist keine Auskunft von Ihnen erhalten, so werde ich mich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Ich mache darauf aufmerksam, dass unterlassene oder nicht vollständige Auskunftserteilungen nach Art. 83 Abs. 5 DSGVO mit einer hohen Geldbuße bedroht sind.

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