Beleidigung Prüfer Recht?

Wenn ein Schüler in der Prüfung durchfällt weil er einen Fehler gemacht hat und sich für seinen Fehler noch entschuldigt & auch Prüfungsangst hatte, der Prüfer ihm daraufhin sagt dass es keine Prüfungsängste gibt und dass sich das der Prüfling einredet, & der Prüfling besser zur psychologischen Begutachtung sollte. Ist dies rechtlich gesehen eine Beleidigung? Der Prüfling leidet weder an Depressionen oder gar unter psyschischen Erkrankungen. Der Prüfling war lediglich sehr nervös & infolgedessen hat er die Prüfung nicht bestanden. Der Prüfer war von vornherein reserviert & stellte sich ebenso dem Prüfling nicht vor. Der Prüfer hat den Prüfling mit seiner Aussage Persönlich angegriffen & ihm mitgeteilt er wäre nicht vorbereitet in die Prüfung gekommen. Der Prüfling selbst wurde nach ermessen der Fahrschule zur Prüfung angemeldet obwohl der Prüfling selbst laut eigener Aussage nicht reif für die Prüfung war. Die Fahrschule handelte gegen die Prüfungsreife des Prüflings kurz bevor dessen Papiere auslaufen. Der Prüfling konnte keine Routine im Verkehr aneignen wegen zu langer Wartezeit und größerer Lücken der Fahrstd. Dies wurde so weit hinten raus gezögert bis kurz davor die Papiere ablaufen. Das scheitern der Prüfung obliegt nicht alleine am Fahrschüler selbst. Wie ist die Rechtslage gegenüber dem Prüfer in Bezug seiner Aussage der Prüfling solle zur psychologischen Begutachtung gehen.? Der Prüfling hat seine gescheiterte Prüfung als gerechtfertigt angesehen jedoch nicht den Angriff an seine Person.

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