Hallo,

folgende Situation: Mein Freund und ich studieren zusammen in Österreich (Bachelor). Er kommt aus China, ich aus Deutschland. Vor kurzem haben wir uns verlobt und da sind einige Fragen zum Thema Eheschließung aufgekommen.

Zum Beispiel, darf er ja mit mir in Deutschland leben, wenn wir verheiratet sind, aber darf er sich dann nur innerhalb Deutschlands aufhalten oder auch in anderen EU-Ländern und vor Allem, darf er dann in Deutschland arbeiten und/oder weiter studieren (z.B. Master)? Wie sieht das mit anderen EU-Ländern aus? Oder würde er dafür dann extra ein Visum o.ä. brauchen? (Braucht er eigentlich für die Eheschließung in Deutschland auch ein Visum? Mit seinem aktuellen Studentenvisum darf er sich innerhalb der EU eigentlich frei bewegen oder gibt's speziell dafür ne Sonderregelung?) Und noch ne ganz blöde Frage:

Ich denk mal das mit der Aufenthaltserlaubnis und so geht bestimmt auch nicht von allein oder? Wo müssen wir das beantragen? Und wann? Vor oder nach der Hochzeit? Gibt es da Fristen? Gibt es sonst noch etwas, was wir dringend beachten müssen?

Und eine Bitte: Wenn möglich hätte ich gerne eine Erklärung für ganz dumme. Ich muss das nachher meinem Freund erklären und ich bin sowieso schon nicht so gut in rechtlichen/politischen/ähnlichen Themen.