Ein Großkunde (Bauunternehmer) verlangt von mir (SHK-Betrieb) das ich die 3.Teilrechnung nach §13b UStG schreibe also ohne Umsatztsteuer, soweit ich es richtig in erinnerung habe ist der § für Sub-Unternehmer gedacht, damit der Staat am selben Auftrag nicht zweimal abkassiert (Einmal durch Auftragsnehmer, einmal durch Sub)
Was ich nicht verstehe ist, das er es erst jetzt will bei der 3.Teilrechnung und nicht von Anfang an, außerdem war bei der Auftragsbestätigung nicht sowas vereinbart. Wenn ich meinen Einkauf tätige bei meinem Großhändler (zB Waschbecken, WC) muss ich doch ebenfalls USt zahlen.
Hab ich grad da nur irgendein Denkfehler oder kann ich einfach so die Rechnung nach §13b UStG schreiben und verbuchen oder ist er im Unrecht?