Hallo,
Ich arbeite seit 5 Jahren im öffentlichen Dienst im Gesundheitsbereich wo es in letzter Zeit drunter und darüber geht wegen Personalmangel. Ich habe für 1 Woche Urlaub Ende Februar/Anfang märz bereits letztes Jahr eingereicht und bereits genehmigt bekommen. Meine Kollegin mit der ich mich gegenseitig vertreten muss wechselt zum 1.4. (ggf. auch zum 1.3.) die Abteilung. Jetzt ist das Problem das meine Vorgesetzte sagt.. wenn sie tatsächlich zum 1.3. gehen sollte das ich meinen Urlaub nicht antreten kann. Darf sie den bereits genehmigten Urlaub streichen? Grundsätzlich ist es so das bei uns keiner gleichzeitig Urlaub nehmen darf was ich auch nachvollziehen kann. Aber kann mir jetzt bis ein Ersatz für die Kollegin gefunden wird der komplette Urlaub gestrichen werden? Das ganze könnte sich ewig hinziehen. Ich muss noch dazu sagen das auch wenn meine Kollegin weg ist und ich in Urlaub wäre die Arbeit machbar wäre! Die Angst meiner Vorgesetzten ist dann das zusätzlich noch Leute erkranken könnten was man ja nie voraussehen kann.
Ich hoffe ihr könnt mir da irgendwie helfen!
Vg