Verbot von Gottesdiensten verfassungswidrig?
Gemäß Artikel 19 des Grundgesetzes muss die Einschränkung eines Grundrechtes durch ein Gesetz per Angabe des entsprechenden Artikels erfolgen. Nun habe ich im Infektionsschutzgesetz (IfSG) nirgendwo die Nennung des Artikels 4 des GG gefunden, obschon dies notwendig ist. Ist das Verbot von Gottesdiensten damit also verfassungswidrig?
Recht,
Gesetz,
Grundgesetz,
Grundrechte,
Verfassung,
Verfassungsrecht