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Entscheidend ist, was in deinem polizeilichen Führungszeugnis drin steht, denn das wirst du sicherlich vorzeigen müssen, wenn du dich bei Polizei oder Ordnungsamt bewirbst.
Ob und was im Führungszeugnis drin steht, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab:
- wie hoch war die Strafe? i.d.R. muss man für einen Eintrag (und bei einer einmaligen Verurteilung) für mindestens 90 Tagessätze Geldstrafe verdonnert wurden sein.
- wie lange ist es her? Auch wenn man sich früher mal etwas zu schulden kommen lassen hat, ist das Führungszeugnis nach einer bestimmten Zeit wieder sauber. Diese Tilgungsfrist beträgt 3 - 10 Jahre, je nach Höhe der Strafe, die du damals bekommen hast.