Schönen guten Tag,

Wir ziehen zum 30.09. 2023 aus unserer Eigentumswohnung aus und haben auch zu diesem Zeitpunkt eine Mieterin gefunden. Der Vertragsabschluss zum 01.10.2023 mit einer Mindestmietdauer von einem Jahr ist unterzeichnet. Nun möchte die Mieterin nicht einziehen, da sie vergaß, sich bereits in einem Mietvertrag zu befinden und nun sagt sie könne es sich nicht finanziell leisten. Nun möchte Sie genau mit dieser Einschätzung außerordentlich fristlos kündigen.

Meines Erachtens nach ( und dessen meines Anwaltes) fällt dies jedoch in den Risikobereich des Mieters und berechtigt nicht außerordentlich fristlos zu kündigen.

Wie würden Sie die Situation einschätzen?