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Kommunikation im öffentlichen Raum
Ich frage mich das Ganze insbesondere aufgrund der juristischen Verjährungsfrist. Die beträgt bei Verleumdung im öffentlichen Raum bspw. fünf Jahre, sonst drei Jahre. Wie ist das bei Mobbing/übler Nachrede/gar Verleumdung innerhalb eines initiierten Gruppenchats? Ist diese Gruppe (auch aufgrund der genannten "Macht" über Screenshots) dann ein öffentlicher Raum? Gibt es dazu Urteile/Entscheidungen? Danke!!