Guten Tag zusammen,

heute Morgen als ich zu Hause ein paar Cardio Übungen machte ging der Strom plötzlich aus. Da habe ich zuerst an Stromausfall gedacht dann aber festgestellt, dass man die Lichter im Treppenhaus doch noch anmachen konnte. Also habe ich den Vermieter kontaktiert. Der hat erwidert dass ich die Mieten für Oktober sowie November noch nicht gezahlt habe. Gleiche ich den offenen Betrag aus so wird der Strom wieder angeschaltet.

Die Oktobermiete habe ich tatsächlich aus persönlichen Gründen erst Ende des Monats gezahlt, die Novembermiete habe ich jedoch noch vor dem 3. November überwiesen, nur wegen Allerheiligen ist die Überweisung noch nicht bei dem Vermieter eingegangen.

Meine Frage lautet aber: Ist der Vermieter in diesem Fall überhaupt berechtigt, mir die Stromversorgung kurzerhand zu verweigern? Handelt es sich dabei nicht etwa um eine verbotene Eigenmacht? Darf ich ihn also auf Schadensersatz/Schmerzensgeld verklagen?

Liebe Grüße

Polyglott199