Hallo, ich bin türkischer Staatsbürger mit unbefristeter Niederlassungserlaubnis in Deutschland. Mein Reisepass, auf den die Erlaubnis verweist, läuft am 20.05.22 ab.
Nun wollte ich Mitte März nach Spanien, habe aber auf schengenvisainfo.com gelesen, dass für den Pass gelten muss:
"Ausgestellt innerhalb der letzten 10 Jahre und gültig für mindestens 3 Monate nach dem Datum, an dem Sie beabsichtigen, die EU zu verlassen"

Ich plane natürlich nicht die EU zu verlassen, sondern wieder nach Deutschland zu fliegen. Meine Niederlassungserlaubnis ist ja unbefristet.

Ich plane Spanien am 20.03 wieder zu verlassen, also zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeit meines Passes. Ich weiß, dass de facto nicht kontrolliert wird, nur möchte ich mich selbstverständlich nicht illegal dort aufhalten.

(s. http://www.exteriores.gob.es/Consulados/MUNICH/Deutsch/ServiciosConsulares/Paginas/Visa.aspx#:~:text=Aktuelles&text=Staatsb%C3%BCrger%20eines%20nicht%2DEU%20Staates,als%2010%20Jahren%20ausgestellt%20wurde.)