...die Frage ist zwar schon eine Weile her aber ich bin doch überrascht wie viele Mitschreiber der Meinung sind, dass das Verteilen von schlechten Noten ein legales Mittel zur Leistungserhebung ist, wenn es sich um vergessene Hausaufgaben handelt. Hausaufgaben dürfen nur dann bewertet werden, wenn dies vorher angekündigt worden ist z. B. im Rahmen einer schriftlichen Hausarbeit, deren Abgabetermin bekannt sein muss. Idealerweise sollten auch die Eltern darüber verständigt sein. "Vergisst" ein Kind öfter seine Hausaufgaben oder bringt entsprechend seine Unterrichtsmaterialien nicht mit, dürfen dafür formal keine schlechten Noten vergeben werden. Eine Verhaltensmaßregelung ist nicht über die Noten erlaubt. Eltern können verlangen, dass diese Noten gestrichen werden. Normalerweise ist in solchen Fällen ein Gespräch zwischen Lehrer und Eltern der richtige Weg um eine Strategie zu finden, wie ein Kind dazu erzogen werden kann, dass es seine Hausaufgaben macht.

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