Fristlose Kündigungen können durchaus wünschenswert sein, etwa wenn man seinen aktuellen Handyvertrag beenden möchte. Leider ist dies unter normalen Umständen nicht möglich, denn nur Gründe, die unter das sogenannte Sonderkündigungsrecht nach gesetzlichen Bestimmungen fallen, ermöglichen die fristlose Handyvertrag Kündigung. 

Kündigungen, die unter das Sonderkündigungsrecht fallen, werden landläufig auch als außerordentliche Kündigungen bezeichnet. Außerordentlich deshalb, weil da für sie im Gegensatz zu ordentlichen Kündigungen weder Kündigungsgründe, noch -Zeitpunkte oder -Fristen gelten, welche die Vertragsbedingungen festlegen. 

Gründe, die üblicherweise von jedem Handy Anbieter akzeptiert werden sind z.B.: 1. die Privatinsolvenz eines Kunden - allein aus finaziellem Interesse des Anbieters, 2. das Ableben eines Kunden - zu belegen durch ein amtliches Dokument (z.B. Totenschein), 3. nicht erbrachte Leistung - wenn nach Aufforderung nicht nachgebessert wurde  


Wer unter Berufung auf das Sonderkündigungsrecht seinen Handyvertrag kündigen will, muss jedoch belegen können, dass dafür ein sogenannter wichtiger Grund vorliegt. Wenn du dich jetzt wirklich privat insolvent meldest zieht das jedoch noch mehr mit sich. Dabei würde dann auch auffallen, dass du noch einen zweiten Vertrag abgeschlossen hast und das kommt dann nicht gut. Der gesetzliche Rahmen für hierfür ist sehr eng gesteckt, kann aber von Anbieter Seiten auch großzügiger gehandhabt werden. Es ist also durchaus möglich, dass die außerordentliche Kündigung eines Handyvertrags vom Mobilfunkanbieter akzeptiert wird, obwohl er rechtlich nicht dazu verpflichtet wäre. 

Möchtest du aber immer noch eine Sonderkündigung einreichen geht, das natürlich sehr einfach. Gibt dafür ja einige Vorlagen: https://www.contractix.de/sonderkuendigung.

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