bei Arbeitslosigkeit gezwungen wieder bei Eltern zu wohnen?

Hallo,

hab da eine heikle Frage, wo jeder etwas anderes sagt. Also ich habe bis vor kuzem noch HartzIV bekommen, wohne noch bei meinen eltern und war in deren bedarfsgemeinschaft gemeldet. nun habe ich einen job (vorerst für ein halbes jahr) und bekomme kein hartzIV mehr und bin somit bei der arge nicht mehr in der bedarfsgemeinschaft eingetragen. eine eigene wohnung kann ich somit finanzieren und bin nicht auf finanzielle unterstützung von der arge angewiesen.

soweit ist ja alles klar. aber über folgendes wird nun gestritten: wenn ich nun wieder arbeitslos werde und somit meine miete usw. nicht mehr zahlen könnte, bekomme ich dann wieder hartzIV, obwohl ich OHNE genehmigung von der arge von zuhause ausgezogen bin? brauche ich diese genehmigung überhaupt wenn ich alles alleine finanzieren kann?

viele sagen eben das, wenn man ohne genehmigung von der arge von zuahause auszieht, obwohl man durch den job alles selbst finanzieren kann, dann aber wieder arbeitslos wird, das man gezwungen wird wieder bei den eltern einzuziehen, da man keine unterstützung von der arge bekommt. stimmt das oder dann eben doch der fall, dass sobald ich einmal auf eigenen beinen stand, mich keiner zwingen kann wieder bei meinen eltern zu wohen und ich finanzielle unterstützung bekomme?

ich hoffe es ist nicht zu kompliziert und jemand weiß die konkrete regelung.

vielen dank an alle im vorraus für eure hilfe :)

Wohnung, ausziehen, Hartz IV, U25, unter 25
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