Guten Tag,

ich habe im Jahr 2008 eine Ausbildung bei der Fa. X begonnen, die im Jahr 2009, bedingt durch eine Insolvenz von dem Unternehmen Y "gekauft" wurde - aber ich laut Vertrag im Unternehmen X weiter gelernt habe (obwohl sowohl die Mitarbeiter und Kollegen nun alle unter einem Dach saßen und im Prinzip für das Unternehmen Y gearbeitet haben).

Nun weiß ich bereits, dass im Normalfall die Betriebszugehörigkeit angerechnet oder mit "übernommen" wird.

Da ich aber nach der Ausbildung (2011) einen neuen Arbeitsvertrag erhalten habe, bei dem ich nun bei dem Unternehmen Y angestellt wurde, frage ich mich ob die bis dahin gehende Betriebszugehörigkeit erloschen ist oder ebenso mit übernommen wird.

Interessant ist das Ganze für mich deshalb, da ich bereits lange vor der Ausbildung in im Unternehmen X (seit Juli 2004) gearbeitet habe und ich somit am 01.08. dieses Jahres möglicherweise 20 Jahre Zugehörigkeit habe und nicht - nach Ausbildungsbeendigung 13 Jahre.

Kann mir jemand etwas konkretes dazu sagen?

Herzlichen Dank.