Ja gibt es. Aber das war eher ein Schutzreflex. Du hast gezuckt, weil du deinen Fuß schützen wolltest.
Da kann die Polizei schon einiges mit anfangen. Über das Einwohnermeldeamt und ggf. andere Datenbanken finden die das ganz sicher raus. Also ab zur Polizei. Dann ist auch die Chance höher, dass du dein Geld wiederbekommst.
Das ist eine Lärmbelästigung. Die Pistole darf er benutzen.
Bessere Deutschkenbtnisse, damit er dich versteht.
Geh zum Arzt. Irgendwas stimmt mit deinem Stoffwechsel nicht.
Du machst einen sehr deprimierten Eindruck. Falls das dein Dauerzustand sein sollte kannst prinzipiell einen Psychologen kontaktieren, da dies sonst böse enden.
Jedes Bundesland hat ein SEK. Die meiste Zeit üben die Beamten verschiedene Einsatzszenarien auf der Übungsanlage, die sich meistens nahe des jeweiligen Quartiers befindet.
Am besten ignorierst du das ganze. Was den Möchtegern - YouTuber betrifft: Ich suche schon lange Kanäle für Kanalzerstörungen. Kannst du mir sagen, wie sein Kanal heißt?
Arrogante Personen haben ein Übermaß an Selbstbewusstsein.
Abitur ist gern geschehen. Aber ein Realschulabschluss (Sekundarabschluss 1) geht auch.
Dankeee :D
Geh zum Jugendamt! Entschuldige dich einfach mal nicht! Vielleicht wird ihm dann auch klar, dass man nicht immer gewinnen kann und er sich nicht alles erlauben kann.
Die machen bloß auf ,, Stark", sind es aber nicht. Geht einfach nochmal zur Polizei. Die nehmen das dann auch noch mit auf. Eventuell gehen die den Typen und seine Proletenfamilie mal besuchen und klären das auf ihre Art (wird zur Not sehr scherzhaft und unangenehm für den Typen). Lasst also definitiv eine Anzeige schreiben!
Dein Zahnfleisch ist entzündet. Ich habe eine Salbe für sowas. Heißt DYNEXAN MUNDGEL. Einfach mal in der Apotheke fragen.
In Teilen Hessens. Um Kassel herum ist es nur dünn besiedelt. In Kassel hingegen ist die Kriminalitätsrate schon höher.
Erstmal alles Gute nachträglich ;D Zum einen darfst du jetzt Sex haben, bist also sexualmündig. Ab dem 14. Lebensjahr ist man aber allerdings auch strafmündig. Also kannst du auch für Straftaten, die du begehst, bestraft werden (z.B. in Form von Sozialstunden.)
Ja. An deinem erworbenen Produkt sind Mängel vorhanden. Das ist ein Grund für einen Umtausch. Es sei denn, ein solcher ist von Verkäufer ausgeschlossen.
2000 in etwa.
Weil das Niveau der Eltern und somit ihrer Kinder in den letzten Jahren extrem gesunken ist. Darum.
Leipzig