Moin, 

ich (19) hatte vor kurzem die Einstellungszusage für den gehobenen Dienst bei der BPOL erhalten. Jedoch bin ich auf Grund meiner Sehleistung von 50% auf dem rechten Auge nur knapp für tauglich erklärt worden. Mit Brille beträgt die Sehleistung 100%, ergo müsste ich auf jeden Fall eine Brille im Dienst tragen.

Nun frage ich mich, inwiefern diese Zusage langfristig verbindlich ist.

Scheide ich direkt aus, sollten mir zukünftige ärztliche Untersuchungen während des Studiums/Ausbildung eine schlechtere Sehleistung attestieren?