Ist zwar schon drei Jahre her, aber naja... Der Ausschluss von einer Klassenfahrt ist (jedenfalls in Niedersachsen) keine Ordnungsmaßnahme. Dabei handelt es sich um ein Erziehungsmittel. Dies darf ohne Eltern und ohne Schüler von jedem Lehrer alleine oder gemeinsam verhangen werden.
Eine Ordnungsmaßnahme MUSS durch eine Klassenkonferenz beschlossen werden. Dabei geht es aber eher um den vorübergehenden Ausschluss vom Unterricht (nicht von Fahrten) oder sogar Schulverweisungen. Bei solchen Konferenzen MUSS ein Schüler/eine Schülerin die Gelegenheit bekommen sich zu äußern. Es ist aber nicht zwingend notwenig, dass der Schüler oder die Schülerin anwesend ist (sonst könnte man ja stumpf immer einfach wegbleiben). Eingeladen werden muss man aber werden. Ist alles nachzulesen in §61 des niedersächsischen Schulgesetzes.

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