Hallo Zusammen,

wenn eine Klassenkonferenz (hessische Schule) wegen Fehlverhaltens eines Schülers abgehalten und eine Ordungsmaßnahme festgelegt wird, dürfen da die Eltern und der Schüler völlig ausgeschlossen werden?

Uns ist es so ergangen. Wir hatten keine Möglichkeit zu einem Gespräch. Die Maßnahme (Ausschluss bei der nächsten Klassenfahrt), wurde quasi über unseren Kopf hinweg entschieden und wir wurden vor vollendete Tatsachen gestellt.

Vielen Dank schonmal im voraus